FAQ Internat
Die Kosten für die Internatsunterbringung betragen 260,00 € pro Monat.
Die Kosten für die Vollverpflegung betragen ca. 580,00 € pro Monat.
Ihr Kind benötigt eine in Deutschland gültige Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Nein. Die Krankenversicherung muss für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland geeignet sein.
Der Behandlungsanspruch mit der Europäischen Krankenversicherungskarte ist auf Notfälle beschränkt. Für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz lassen Sie sich von Ihrer Krankenversicherung im Heimatland eine Kooperationsbescheinigung (z.B. Formular S1) ausstellen.
Sie benötigen von Ihrem Heimatland ein Visum für die dauerhafte Ausreise zum Schulbesuch in Deutschland.
Für Schüler*innen aus Nicht-EU-Ländern muss eine bevollmächtigte Betreuungsperson mit deutschen Sprachkenntnissen benannt werden. Sie übersetzt bei Gesprächen, unterstützt im Krankheitsfall und begleitet Kinder zum Bahnhof oder Flughafen.
Bei längerer oder ansteckender Krankheit erfolgt die Betreuung im Elternhaus.
Nein. Für die An- und Abreise sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verantwortlich.
Ja. Ausnahme: Zu Weihnachten, Ostern und den Sommerferien reisen alle Schüler*innen ab.
Mit Ihrer Erlaubnis darf Ihr Kind außerhalb des Internats übernachten. Dies sollte jedoch während der Schulwoche vermieden werden.
Ja.
Nein. Sie sind verpflichtet, einen Vollverpflegungsvertrag abzuschließen.
Das Mitbringen und Halten von Haustieren ist im Internat nicht gestattet.
Aufgrund der begrenzten Anzahl an Zimmern ist es leider nicht möglich, Schüler*innen der Klassen 11 bis 13 im Internat aufzunehmen. Geeignete Zimmer, WGs und Wohnungen finden Sie auf zahlreichen Wohnungsportalen im Internet.